ist eine Maßnahme, die durch einen Arzt mittels Verordnung angewiesen wird. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Rehasport wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt. Die Kostenträger des Rehabilitationssports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation, soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen.
sind geschlossene Gruppenkurse über einen bestimmten Zeitraum (8-10 Wochen), die von den Krankenkassen anerkannt sind und dienen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung). Die Leistungen sollen insbesondere zur Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen. Am Ende erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung (es müssen mind. 80% der Termine besucht werden). Die Kosten werden dann i.d.R. zu 75 - 80 % von den Krankenkassen erstattet.
ist ein ein Bewegungsprogramm zur Gehirnentfaltung und findet in geschlossenen Gruppen statt. Dauer der Übungseinheiten sind 60 Minuten mit insgesamt 12 aufeinander aufbauenden Kursen. Das innovative Bewegungsprogramm möchte ungenutzte Reserven des Gehirns zur Entfaltung bringen durch ein körperlich kaum belastendes Training. Dadurch können wir Alltagsbelastungen besser und mit weniger Stress bewältigen. Für nähere Informationen auf die Überschrift klicken.